Zahnärzte
Küsnacht
Notfall Zahnmedizin
Bei einem NOTFALL während unseren Öffnungszeiten rufen Sie uns an: 044 910 50 03
Ausserhalb unserer Öffnungszeiten betreut Sie der diensthabende SSO-Notfall-Zahnarzt aus der Region. Rufen Sie die regionale Notfall-Zentrale 0848 000 027 oder die kantonale Notfall-Zentrale 0800 33 66 an und fragen Sie nach dem diensthabenden Notfall-Zahnarzt.
Zahnverletzungen
Vollständig ausgeschlagene Zähne dürfen nicht gereinigt werden, sondern sind umgehend in eine Zahnrettungsbox zu legen, die in unserer Zahnklinik oder in Apotheken erhältlich ist. Ist keine Zahnrettungsbox verfügbar, kann der Zahn kurzfristig in kalte UHT-Milch eingelegt werden. Dies ist jedoch nur für wenige Stunden geeignet. In jedem Fall sollte sofort ein Zahnarzt kontaktiert werden, da eine Replantation möglich ist. Grössere Zahnfragmente sollten eingesammelt und ebenfalls mitgebracht werden. Unser Zahnarzt-Team berät Sie gerne.
Zahnschmerzen
Bei Zahnschmerzen sollten Sie nicht zögern und uns umgehend kontaktieren – wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Mögliche Ursachen sind unter anderem Zahnfleischprobleme, Entzündungen, kleine Zahnabbrüche, Karies oder defekte Füllungen. Auch nach einer Behandlung können Beschwerden auftreten. Unabhängig von der Ursache finden wir den Auslöser und behandeln das Problem gezielt.
Blutungen
Nach einem Unfall können Blutungen auftreten, die sich in vielen Fällen durch Druck mit einem Verband stillen lassen. Bei grösseren offenen Wunden kann eine Tetanusimpfung sinnvoll sein – wenden Sie sich dazu an Ihren Hausarzt. Treten Symptome wie Schwindel oder Erbrechen auf, kann eine Gehirnerschütterung vorliegen. In diesem Fall umgehend den Hausarzt oder das nächstgelegene Spital kontaktieren.
Herausgeschlagene Zähne
Wird ein Zahn vollständig ausgeschlagen, ist es entscheidend, ihn aufzubewahren und möglichst rasch in Milch zu legen. Alternativ kann er auch im Mund transportiert werden. Suchen Sie so schnell wie möglich unsere Zahnklinik in Küsnacht auf. Der Zahn darf weder gereinigt noch in Wasser gelagert werden, und die Zahnwurzel sollte nicht berührt werden. Melden Sie den Vorfall Ihrer Unfallversicherung – wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Unfallformulars und leiten es weiter.